Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Strahlungen auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Sanierung & Beratung
Altort. Innenentwicklung. Sanierungsgebiete.
Sanierung
Information für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Merkblatt zum Genehmigungsverfahren gemäß §§ 144 f. des Baugesetzbuches (BauGB) im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen
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Rechtliche Grundlagen zu dem Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen" erhalten Sie hier:
Beratung
Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet
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Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Strahlungen in Anspruch nehmen.
Antrag für einen Beratungsgutschein
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