Sanierung & Beratung

Altort. Innenentwicklung. Sanierungsgebiete.

Sanierung

Beratung

Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Strahlungen auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtliche Grundlagen zu dem Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen" erhalten Sie hier:

Beratung

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Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet

Sie planen eine Sanierung und Ihr Objekt liegt im Sanierungsgebiet?
Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Strahlungen in Anspruch nehmen.

Antrag für einen Beratungsgutschein

Antrag auf Beratungsgutschein an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de senden.