Sanierung & Beratung

Sanierung

Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Strahlungen auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"

Rechtliche Grundlagen zu dem Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen" erhalten Sie hier: