Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Strahlungen auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).
Sanierung & Beratung
Altort. Innenentwicklung. Sanierungsgebiete.
Sanierung
Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
Wichtige Unterlagen
Information für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Merkblatt zum Genehmigungsverfahren gemäß §§ 144 f. des Baugesetzbuches (BauGB) im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen
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Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
Rechtliche Grundlagen
Gestaltungssatzung mit Erläuterung für den Altort Strahlungen
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Bekanntmachung der 1. Änderung des kommunalen Förderprogramms im Sanierungsgebiet "Altort Strahlungen"
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Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes "Altort Strahlungen" mit Plan über das Sanierungsgebiet
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Beratung
Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet
Sie planen eine Sanierung und Ihr Objekt liegt im Sanierungsgebiet?
Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Strahlungen in Anspruch nehmen.
Antrag für einen Beratungsgutschein
Antrag auf Beratungsgutschein an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de senden.
Städtebauförderung
Die Sanierungsberatung und das kommunale Förderprogramm werden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden in Verbindung mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert und kofinanziert.


