Sanierung & Beratung

Altort. Innenentwicklung. Sanierungsgebiete.

Sanierung

Beratung

Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Strahlungen auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen. Das ISEK war und ist die Voraussetzung für die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

Beratung

Beratung

Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet

Sie planen eine Sanierung und Ihr Objekt liegt im Sanierungsgebiet?
Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Strahlungen in Anspruch nehmen.

Antrag für einen Beratungsgutschein

Antrag auf Beratungsgutschein an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de senden.

Städtebauförderung

Die Sanierungsberatung und das kommunale Förderprogramm werden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden in Verbindung mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert und kofinanziert.