Waldflurbereinigung

Erschließung. Bewirtschaftung. Waldumbau.

Waldneuordnung Strahlungen 5


Anordnungsbeschluss (§ 4 FlurbG)
Die Anordnung zur Waldneuordnung Strahlungen wurde durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 11.07.2023 durch das Amt für Ländliche Entwicklung beschlossen.
 

weitere Verfahrensschritte:

  • Feststellung der Wertermittlungsergebnisse (§ 32 FlurbG, Art. 9 AGFlurbG)
  • Vorläufige Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG)
  • Flurbereinigungsplan (§ 58 FlurbG, Art. 15 AGFlurbG)
  • (Vorzeitige) Ausführungsanordnung (§§ 61 und 63 FlurbG)
  • Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG)
Fragen. Wald. Kontakt.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder zu einzelnen Verfahrensschritten der Waldneuordnung Strahlungen 5 wenden Sie sich an Herrn Michael Manger (Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken), den Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.

Bei allgemeinen Anliegen zum Thema Wald steht Ihnen der Erste Bürgermeister sowie unsere Bauverwaltung per E-Mail an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de zur Verfügung.